Werde Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr!
Hast Du Lust in einer dynamischen Wehr ehrenamtlich mitzuwirken? Willst Du Deine Freizeit abwechslungsreich und interessant gestalten?
Dann bist Du bei uns genau richtig!
Komm doch einfach mal unverbindlich auf einer unserer Übungen vorbei. Diese finden jeden 2. und 4. Freitag im Monat ab 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Schützenstraße 23 (Grundschule) in Niederwerth statt.
Wenn du vorab Fragen hast, wende die gerne an unsere Wehrführung.
Wir freuen uns über jeden, der bereit ist, bei uns ehrenamtlich mitzuwirken.
Ab welchem Alter darf man aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz; Brand- und Katastrophenschutzgesetz, LBKG) sind nur solche Personen in den aktiven Feuerwehrdienst aufzunehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und für den Feuerwehrdienst gesundheitlich geeignet sind. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendetem 63. Lebensjahr (auf Antrag bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres).
Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?
Nein, die Mitarbeit in der freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Nur bei Übernahme einer Funktion (z.B. als Gerätewart oder als Wehrführer) auf Orts-, Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene werden Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Wie bin ich während meiner Feuerwehrtätigkeit versichert?
Für diese Fälle gibt es die gesetzliche Unfallkasse. Sie springt bei Unfällen ein, die auf dem Weg zum oder während des Dienstes/Einsatzes, sowie auf dem direkten Weg nach Hause passieren.
Welche Pflichten habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
- Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
- Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
- Dienstliche Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
- Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
- Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
- Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr sollte selbstverständlich sein
Welche Rechte habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
- Aktive Mitgliedschaft
- Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
- Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits- / Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber
- Unfallversicherungsschutz
- Beendigung der Mitgliedschaft
Muss ich als aktives Mitglied Lehrgänge besuchen?
Ein Lehrgang ist als aktives Mitglied Pflicht: die Truppmann-Ausbildung. In ihr bekommen Sie das nötige Grundwissen vermittelt, das Sie benötigen um sicher an Einsätzen teilnehmen zu können. Weitere erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge (Atemschutz, Maschinist, Sprechfunker, Truppführer, Gruppenführer, etc.) sind Grundlage für Beförderungen.
Kann ich die örtliche Feuerwehr auch als inaktives Mitglied unterstützen?
Es besteht für jeden die Möglichkeit, förderndes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr zu werden.
Weitere Informationen hierzu findest Du auf den Seiten unseres Fördervereins: Hier Klicken