Unterstützen – Kammeradschaftsverein der Freiwilligen Feuerwehr Niederwerth

Der Kameradschaftsverein der Freiwilligen Feuerwehr Niederwerth e.V. wurde im Jahr 2006 von den aktiven Kameraden sowie den Kameraden der Altersabteilung gegründet. Wesentliche Überlegungen waren dabei,  einerseits die wirtschaftlichen Aktivitäten von den hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr als behördliche Organisation zu trennen. Die Aufgabe des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Niederwerth e.V. ist es, das Feuerwehrwesen innerhalb der Ortsgemeinde Niederwerth, aber auch darüber hinaus zu unterstützen. Ebenso ist es primäres Ziel die Kameradschaft der Feuerwehr zu stärken.

Schon seit dem Bestehen der Feuerwehr ist es in Niederwerth gute und bewährte Tradition, dass die Einwohner/-innen die Arbeit der Floriansjünger durch finanzielle Unterstützung begleiten. Vor allem die Eigentümer/-innen von Gebäudeobjekten zeigen damit ihre Verbundenheit sowie vor allem auch die Anerkennung des dauerhaften Schutzwirkens der Feuerwehrkameraden.

Bis zum Jahr 2013 wurde dieser Obolus in Niederwerth immer als Barzahlung im Rahmen der alljährlichen Haussammlung von den Feuerwehrkameraden entgegengenommen. Seit dem Jahr 2014 bieten wir dazu die moderne Möglichkeit zum SEPA-Lastschrifteinzug an.

Insofern wären wir sehr dankbar, wenn auch Sie sich für eine Unterstützung unserer Feuerwehrtätigkeit durch die Ausfüllung des SEPA-Lastschriftmandates entscheiden würden.

Ein diesbezüglicher Antragsvordruck ist hier abrufbar und kann nach Eintragung Ihrer persönlichen Daten, des Einzugsbetrages sowie Ihrer Unterschrift beim dort angegebenen Adressaten (oder einem Ihnen bekannten Feuerwehrangehörigen) abgegeben werden. Die von Ihnen auszufüllenden Felder sind auf dem beigefügten Vordruck, zwecks besserer Übersicht, gelb markiert.

Hier noch eine allgemeine Informationen zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren:

Das einfachste und kostengünstigste Verfahren zur Abwicklung von Vereinszahlungen ist das Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung. Hierbei ermächtigen die Förderer/Mitglieder den Verein, die Zahlungsbeträge von einem bestimmten Bankkonto per Lastschrift einzuziehen. Sie können die gegenüber dem Verein dabei erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und sogar bereits erfolgte Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto innerhalb von 8 Wochen nach Belastung, ohne Angabe von Gründen, zurückfordern. Die Bank schreibt Ihnen dann die abgebuchten Beträge umgehend wieder gut, für die widerrufende Person entstehen dabei keine Kosten oder Gebührenbelastungen.